Windpark Asbeck
28,8 MW
4 x Vestas V172
in Genehmigung
Projektstatus
Projektinfos
Der Standort der geplanten WEA eignet sich aufgrund des natürlichen Windaufkommens in besonderer Weise für die energetische Nutzung. Die WEA 1 soll auf dem Gebiet der Gemeinde Menden, nördlich des zur Gemeinde gehörenden Ortsteils Asbeck errichtet werden.
Das zu bebauende Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wald (Nadelwald) kategorisiert und wird forstwirtschaftlich genutzt. Der Baumbestand am zukünftigen Standort und auch Vegetationsbestandteile der umliegenden Flächen sind durch Sturmereignisse und Borkenkäferbefall erheblich geschädigt.
Naturräumlich und landschaftlich lässt sich der Standort der geplanten WEA 1 dem Niedersauerland; D38 Bergisches Land / Sauerland; NRW 337 E2 (LANUV (2005): LÖBF-Mitteilungen 4/05, S. 9-23.) zuordnen. Dieses ist ein in Ost-West-Richtung verlaufender stufenförmiger Gürtel mit Höhen zwischen 160 und 400 m über NHN, sowie oberkarbonischen Gesteinen und lehmigen bis sandig-lehmigen Böden.
Key Facts
- Anzahl der Anlagen: Bis zu 4 Windenergieanlagen
- Leistungsklasse: 7,2 Megawatt pro Anlage
- Anlagenhöhe: Bis zu 250 Meter
- Standort: Asbeck
- Realisierungszeitraum: Innerhalb des Jahres 2026
Zahlen und Fakten zur Windenergie in Deutschland
Teamarbeit bei der Montage
Bei diesen Bildern sehen wir die präzise Teamarbeit bei der Montage der Windenergieanlage im Windpark Arnsberger Höhe. Die Größenverhältnisse verdeutlichen die Herausforderung, die dieses Projekt darstellte.
Präzisionsarbeit in luftiger Höhe
Das Windenergieprojekt ist ein wegweisendes Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien. Auf diesem speziellen Standort wird eine beeindruckende Windenergieanlage errichtet, die saubere und nachhaltige Energie für die Region produziert.
Dieses Projekt repräsentiert nicht nur den technologischen Fortschritt in der Energieerzeugung, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Richtung Umweltschutz und Reduzierung von CO2-Emissionen. Es steht für die Vision einer nachhaltigen Energiezukunft.
Fertige Montage der Windmühle
Auf diesem Bild sehen wir die vollendete Windmühlenmontage auf der Arnsberger Höhe. Sie erzeugt saubere Energie und steht für unsere technische Innovation und unser Engagement für Nachhaltigkeit. Diese Windmühle symbolisiert den Weg zur grünen Zukunft, auf die wir stolz sind.
Zahlen und Fakten zum Windpark Asbeck
Häufig gestellte Fragen
Uns ist es ein großes Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger der Region umfassend über unsere Planungen zu informieren. Neben dieser Webseite bieten wir im Laufe des Projekts verschiedene weitere Informationsmöglichkeiten an. Dazu gehören beispielsweise Informationsveranstaltungen, Messen oder auch Führungen auf der Baustelle.
Von der Windkraft profitieren viele Beteiligte. Grundstückseigentümer erhalten Pachteinnahmen für die Flächen, auf denen die Windenergieanlagen stehen. Gleichzeitig trägt der Windpark zur regionalen Wertschöpfung bei: Die Gemeinde profitiert durch Gewerbesteuereinnahmen und mögliche Einnahmen aus Verträgen zur Nutzung von Wegen und Kabeltrassen. Darüber hinaus erhalten Gemeinden im Umkreis von 2,5 km eine Kommunalabgabe gemäß EEG 2023. Auch lokale Unternehmen werden, wann immer möglich, einbezogen – sei es für Gutachten, Bauarbeiten oder Vermessungen. Nach der Inbetriebnahme des Windparks sorgen Wartungs- und Pflegeaufträge für eine dauerhafte wirtschaftliche Belebung vor Ort.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu erhalten, müssen strenge Schallgrenzwerte gemäß der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) eingehalten werden – ähnlich wie bei anderen Gewerbebetrieben. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Lautstärke von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastung einer Windkraftanlage wird immer unter den ungünstigsten Bedingungen berechnet. Das bedeutet, dass angenommen wird, die Anlage läuft dauerhaft mit maximaler Leistung (Volllast) und es gibt keine anderen Geräuschquellen, wie z. B. Blätterrauschen oder Verkehrslärm. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die tatsächliche Lärmbelastung in der Praxis in der Regel deutlich geringer ist.
Je nach Sonnenstand können die Rotorblätter Schatten auf die Umgebung werfen, was für Anwohner als störend empfunden werden kann. Daher ist die zulässige Belastung durch Schlagschatten streng begrenzt. Eine Windkraftanlage wird automatisch abgeschaltet, wenn sie an einem Tag länger als 30 Minuten Schatten auf ein Wohnhaus wirft oder wenn die jährliche Belastung durch Schattenwurf 30 Stunden überschreitet. Um dies sicherzustellen, wird in die geplanten Windenergieanlagen ein sogenanntes Schattenwurfmodul eingebaut, das dafür sorgt, dass die vorgegebenen Grenzwerte überall eingehalten werden.
Nein, der Einfluss von Windkraftanlagen auf die Immobilienpreise ist äußerst gering. Wertverluste bei Immobilien werden in erster Linie durch andere Faktoren wie den demografischen Wandel verursacht, der in ländlichen, strukturschwachen Regionen zu einer sinkenden Nachfrage führt.
Eine aktuelle Studie der französischen ‚Agence de la transition écologique‘ aus dem Jahr 2022 zeigt, dass Windkraftanlagen bei 90 % der zwischen 2015 und 2020 verkauften Häuser keinen Einfluss auf die Preise hatten und bei 10 % der Häuser nur minimale Auswirkungen festgestellt wurden. Diese Effekte sind vergleichbar mit denen anderer Infrastrukturen, etwa Mobilfunkmasten.
Auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, wie eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für bestimmte Regionen in Niedersachsen, kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Die Immobilienpreise werden hauptsächlich durch Faktoren wie die regionale Infrastruktur, den Lebensstandard und die Nähe zu touristischen Attraktionen beeinflusst.
Nein, es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Infraschall von Windkraftanlagen krank macht. Infraschall ist Schall mit Frequenzen unter 20 Hertz, der für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar ist. Er wird von vielen natürlichen und künstlichen Quellen erzeugt, wie beispielsweise Wind, Autos oder Flugzeugen. Die Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen sind im Vergleich dazu sehr gering. Bereits in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch erkennbar, ob der Infraschall von einer Windkraftanlage oder von anderen Quellen, wie dem Wind selbst, stammt.
Eine 2020 veröffentlichte Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bestätigt, dass die Infraschallbelastung durch Windkraftanlagen unbedenklich ist. Zudem wurde 2021 bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen in einer häufig zitierten Studie aus dem Jahr 2005 massiv überschätzt hatte – die berechneten Werte waren um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt.
Ja, der Schutz von Natur und Umwelt hat beim Bau von Windenergieanlagen höchste Priorität. Zwar stellt die Errichtung von Windparks einen sichtbaren Eingriff in die Landschaft dar, jedoch ist dieser vergleichsweise gering im Vergleich zu den massiven Auswirkungen, die durch die Gewinnung von Atom- oder Kohlestrom entstehen. Während Kohlegruben und Atomkraftwerke dauerhafte Schäden wie strahlenden Atommüll oder riesige Tagebauflächen hinterlassen, können Windkraftanlagen nach ihrer Betriebszeit vollständig zurückgebaut werden, ohne langfristige Spuren in der Natur zu hinterlassen.
Vor der Errichtung eines Windparks müssen strenge gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ festgelegt sind. Hierbei werden die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch unabhängige Gutachter detailliert geprüft. NATURWERK arbeitet eng mit Experten aus dem Bereich Arten- und Naturschutz zusammen, um sicherzustellen, dass keine bedrohten Tierarten gefährdet werden und alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur unter diesen Voraussetzungen wird der Bau eines Windparks realisiert.
Sabrina Morawietz